Vorbild:Güterwagen der Verbandsbauart - Musterblatt A2 (Gedeckter Güterwagen)

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Dieses Vorbildfahrzeug besitzt folgende Bezeichnung(en):
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Vorbild:Güterwagen der Verbandsbauart - Musterblatt A2 (Gedeckter Güterwagen)
Gedeckter Güterwagen nach Musterblatt A2

Die von 1910 bis etwa 1924 in Deutschland gebauten Güterwagen werden als Güterwagen der Verbandsbauart bezeichnet. Die Bezeichnung der Bauart beruht auf den Bestrebungen nach Vereinheitlichung im Güterwagenbau durch den Deutschen Staatsbahnwagenverband (DWV), dem alle acht damaligen Staatseisenbahnen (Länderbahnen) angehörten. Die Güterwagen der Verbandsbauart wurden nach den Zeichnungen und Vorschriften dieses Verbandes gebaut.

1 Musterblatt A2 - Gedeckter Güterwagen

Von diesem nach Musterblatt A2 des Staatsbahnwagenverbandes gebaute Güterwagen wurde von 1910 bis 1927 über 120.000 Stück beschafft. Diesen Flachdachwagen gab es mit und ohne Handbremse und in zwei Varianten von Lade- und Lüftungsklappe. Zum einem mit je einer Lade- und Lüftungsklappe auf jeder Seite oder zum anderem mit je zwei Lade- und Lüftungsklappen auf jeder Seite. Später wurden zwei der vier Ladeklappen bei den meisten Wagen wieder zurückgebaut, da diese überflüssig waren. Wagen mit zwei Klappen wurde vorrangig für den Transport von Obst und Gemüse eingesetzt. Das neue hochgestellte Bremserhaus erhielt ein Satteldach mit spitzem First und die Handläufe waren nun auch an den Außenseiten des Aufgangs angebracht.

Dieser zweiachsige Wagen hatte bei einem Ladevolumen von 45,7 m³, ein Ladegewicht von 15 Tonnen und eine Tragfähigkeit von 15,75 Tonnen. Sein Achsstand betrug einheitlich 4.500 mm, seine Länge über Puffer lag bei 9.600 mm, er verfügte über Preßblechachshalter und DWV-Radsätze. Ausgestattet wurde er mit einer Kunze-Knorr-Güterzugbremse und mit 11-lagigen und 1.100 mm lange Tragfedern. Ende der dreißiger Jahre wurde die Endfelder durch Diagonalstreben verstärkt um somit den Wagenaufbau für höhere Geschwindigkeiten zu stabilisieren.

Einige dieser Wagen wurden später zu Fakultativwagen umgebaut und mit einer Heizleitung ausgerüstet, die für den Personentransport nötig war. 1938 wurden sie den Gattungsbezirk Karlsruhe zugeordnet und gehörten zur Wagengattung „Gh Karlsruhe“ (DB:Gh 10; DR:Gh 04). Sie durften aber nicht ins Ausland gebracht werden und auch nicht in Grenzübergangsbahnhöfen beladen werden.

Als Wagen des Staatsbahnwagenverbandes trugen sie das Gattungszeichen „Gm“ oder „Nz“. Aufgrund der hohen Stückzahl musste die Deutschen Reichsbahn für diese Wagengattung zwei Gattungsbezirke schaffen, so wurden sie den Gattungsbezirken „Kassel“ und „München“ zugeordnet und erhielten das Hauptgattungszeichen „G“.

2 Weiterführende Informationen

Vorbildinformationen aus der Deutschsprachigen Wikipedia adaptiert.